11.10.2021

Urteil: Schwarzarbeit stellt keinen Baumangel dar

4

Der Bundesgerichtshof (BGH) erkennt Schwarzarbeit nicht als Baumangel an (BGH, Urteil v. 28.5.2021, V ZR 24/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin ein Grundstück für 253.000 Euro erworben und später festgestellt, dass am Gebäude Mängel an der Abdichtung des Kellers sowie des Haussockels gegen Feuchtigkeit vorliegen. Außerdem war ihr aufgefallen, dass Arbeiten am Gebäude schwarz durchgeführt worden waren. Im Vertrag wurden die Rechte der Käuferin wegen eines Sachmangels des Grundstücks, des Gebäudes sowie mitverkaufter Sachen jedoch ausgeschlossen.

Die Käuferin klagte dennoch auf Schadenersatz und bekam vor dem Berufungsgericht Recht. Denn dieses ging davon aus, dass der Verkäufer ihr die Mängel am Gebäude nach Paragraf 444 des Bürgerlichen Gesetzbuches arglistig verschwiegen hat. Somit könne er sich nicht auf die Vereinbarung berufen, durch die die Rechte der Käuferin wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

Der Bundesgerichtshof sah das jedoch anders und widersprach der Entscheidung des Berufungsgerichts. Es könne nicht allein aus der Tatsache, dass der Verkäufer von der Schwarzarbeit weiß, auch die Tatsache abgeleitet werden, dass er Kenntnis von den Mängeln hat und der Käuferin diese arglistig verschweigt.

Quelle: (BGH, Urteil v. 28.5.2021, V ZR 24/20)


Matheisen & Matheisen Immobilien GmbH
Karl Josef Matheisen
Hochstr. 16
41460 Neuss
+49 2131 133400
+49 2131 1334028
Bitte warten. Ihre Anfrage wird bearbeitet
Datenschutz
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.