Das Haus feiert nun bald sein 50-jähriges Bestehen und wartet darauf, zum Festtag herausgeputzt zu werden! Es verfügt im Erdgeschoss über ein großes Wohnzimmer ( Parkettboden ) mit breiter Fensterfront und schöner Sicht in den Garten, eine geräumige Wohnküche, Bad, Flur und zwei Schlafräume. Die Wohnfläche wurde durch einen Wintergarten, der Küche vorgelagert, erweitert.Im Obergeschoss befindet sich eine bisher als separate Einheit genutzte Wohnung, bestehend aus Wohnzimmer, Küche ( die Küche kann natürlich bei Einfamilienhausnutzung auch als weiteres Schlaf- oder Arbeitszimmer genutzt werden), zwei weiteren Räumen, Diele und Bad sowie Balkon! Von dieser Wohnung aus gelangt man durch eine separate Treppe auf den Dachboden, der viel Fläche für Stauraum oder... bietet.
Zusätzlich steht Ihnen noch der Keller des Hauses in seiner ganzen Größe zur Verfügung! Er kann auch über eine Außentreppe vom Garten aus erreicht werden! Höhepunkt ist und bleibt der schöne Garten, der das Haus fast komplett - nur durch eine Doppelgarage getrennt - umschließt.
Man erkennt schon jetzt den Charme des Hauses. Renovierungsmaßnahmen und eventuell auch Anpassung an moderne Haustechnik oder energetische Maßnahmen muss man einplanen. Das Objekt läßt viele Möglichkeiten für Handwerker oder Selbstständige offen. Platz für Erweiterungen gibt es noch im Dachgeschoß und im Kellerbereich, jeweils mit weiteren Sanitärbereichen.
Verkehrstechnisch können Sie in wenigen Minuten den nahegelegenen Anschluss der S28 Richtung Neuss oder Düsseldorf oder das gleichfalls nahe Autobahnkreuz von A57 und A52 in alle Welt nutzen. Der öffentliche Bus verbindet Vorst mit Kaarst und Neuss.
Endenergiebedarf Wärme: 253.9 kWh/(m²a)
Wesentliche Energieträger Heizung: Befeuerung Oel
Baujahr: Objekt von 1967, Heizkessel von 2010.
Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an Matheisen & Matheisen Immobilien GmbH eine anteilige Käuferprovision in Höhe von 3.57 % einschl. 19% Mehrwertsteuer. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Der Makler haftet nicht für Irrtümer oder Schriftfehler. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.
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